Behandlungskosten - Honorar (Stand 01.06.2024)
Um Ihnen einen kleinen Überblick zu geben, finden Sie hier meine Preise für Selbstzahler
Anamnese / Erstgespräch: Dauer ca. 1 - 1,5 Stunden | 90 Min / 144€ |
Folgetermin Dauer : 60 - 90 Minuten | 60 Min / 96€ 90 Min / 144€ |
zeitlicher Mehraufwand wird | pro angefangenen 10 Min mit 16€ berechnet |
Kurzberatungen, per Telefon | pro angefangenen 10 Min / 16€ |
Rezept- und Therapieplanerstellung ohne Termin nach zeitlichem Aufwand | pro angefangenen 10 Min / 16€ |
Reflexzonentherapie am Fuß / Ersttermin Anamnese, 1. Behandlung und Nachruhezeit | 60 Min / 96€ |
Reflexzonentherapie am Fuß / Folgetermine Behandlung und Nachruhezeit | 45 Min / 72€ |
Serie von 6 Reflexzonenbehandlungen am Fuß als Komplettpaket | 440€ |
IHHT - Hypoxietraining /Hypoxietherapie / Höhentraining Ersttermin:
plus Maske Folgetermin:
| ca. 20 Min / 32€ 40 -64 Min / 49€ 15,50€ oder 80,50€ 490€ 60€
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Infusionstherapien: ein paar Beispiel Vitamin-C-Infusion (7,5g), Dauer ca. 30 Min B-Vitamine Aminosäuren "Anti Stress" Aminosäuren "zur Stärkung des Immunsystems" Infusion "Regulationskonzept" n. Pflüger Infusionsmischungen Drip Spa | 75€ auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage |
Laborkosten | je nach Labor Parameter |
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Die Kostenübernahme von Versicherungen:
Die gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker nicht.
Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung oder Beihilfestellen erfolgen die Erstattungen von Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages und meist nicht für alle Heilverfahren. In der Regel wird nicht der volle Betrag erstattet. Die Rechnung wird immer im Höchstsatz nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985) erstellt.
Eine erstellte Rechnung kann nicht verändert werden
In welcher Höhe Ihre Versicherung Kosten erstattet, ist Bestandteil Ihres Vertrages, bitte fragen Sie ggf. vorher bei Ihrer Versicherung nach. Das Erstattungsverfahren haben Sie gegenüber Ihrer Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen.
Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe.